Oberösterreichs Dachbegrünungsverbot wurde etwas entschärft

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Im vom Land Oberösterreich im April 2014 herausgegebene Ausstattungskatalog „Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit“, mit Bauvorgaben für den sozialen Wohnbau, wurden Dachgärten praktisch verboten und Fassadenbegrünungen nur dann erlaubt, wenn sie durch die Baubehörde vorgeschrieben wurden. In der überarbeiteten Fassung vom November 2014 werden extensive Dachbegrünungen nun explizit erlaubt. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die vollwertige Nutzung der „kostenlos“ verfügbaren Dachflächen in Form von begehbaren intensiven Dachbegrünungen bleibt dem sozialen Wohnbau jedoch trotzdem vorenthalten.